
dpa -
Israelische Sperranlage vor UN-Gericht
Den Haag (dpa) - Der
Internationale Gerichtshof in Den Haag wird sich nach einem Bericht der
israelischen Zeitung «Haaretz» in seinem für heute mit Spannung erwarteten
Rechtsgutachten gegen die israelischen Sperranlagen aussprechen. Die Zeitung
berief sich in ihrer Internetausgabe vom Freitag auf der Redaktion
vorliegende Dokumente. Demnach widersprächen die Sperranlagen zum
Westjordanland internationalem Recht und müssten abgebaut werden. Weiter
schrieb «Haaretz»: Die von Israel gewählte Route beeinträchtige stark die
Rechte der dort lebenden Palästinenser. Diese Beeinträchtigungen seien nicht
durch Erfordernisse der nationalen Sicherheit Israels gerechtfertigt. Die
palästinensischen Grundstückseigentümer, deren Land zum Bau der Sperranlage
enteignet worden sei, müssten entschädigt werden, zitiert das Blatt weiter.
Die Entscheidung sei mit 14 Richterstimmen gegen das Votum des
amerikanischen Richters ergangen. Nach einem Urteil des israelischen
Obersten Gerichtshofes von Ende Juni muss der geplante Verlauf der
Sperranlage zum Westjordanland zu Gunsten der Palästinenser verändert
werden. Die drei Richter entschieden, die Mauer erschwere das Leben der
Palästinenser unverhältnismäßig stark und schränke ihre Bewegungsfreiheit
ein. Es müsse nordwestlich von Jerusalem eine andere Route gefunden werden,
auch wenn sie weniger Sicherheit für Israel bedeute. Das Urteil des
Gerichtshofes betrifft einen 30 Kilometer langen Abschnitt nordwestlich von
Jerusalem. Rund 40 000 Palästinenser leben in dieser Gegend. Im Vorfeld
der Entscheidung in Den Haag hatte Israels Staatspräsident Mosche Katsav
bereits eine mögliche Verurteilung der israelischen Sperranlage durch den
Internationalen Gerichtshof Haag zurückgewiesen. Die UN-Vollversammlung
hatte das Gutachten im vergangenen Dezember bei der obersten Rechtsinstanz
der Vereinten Nationen in Auftrag gegeben. In schriftlichen Stellungnahmen
und bei einer Anhörung im Februar hatten zahlreiche Staaten gefordert, den
Bau der Anlage als Verstoß gegen internationales Recht zu verurteilen.
Israel verteidigt die Maßnahme als Mittel der Selbstverteidigung gegen
palästinensische Terroristen und spricht dem Gerichtshof das Recht zu einer
Entscheidung ab.
Siehe auch:
AFP -
"Haaretz": Haager Gerichtshof wird Sperranlage
verurteilen
AFP
- Haager Gericht: Israels Sperranlage
rechtswidrig
Deutsche Welle - Entscheidung zu Israels
Sperranlage
AP - Den Haag entscheidet laut Zeitung gegen israelischen
Sperrwall
dpa -
Israelische Medien berichten über
UN-Gutachten gegen Sperranlage
Der Auftrag an den Internationalen
Gerichtshof, sich mit dem Thema des israelischen Sicherheitszauns zu
befassen, ist das Ergebnis eines tendenziösen und politisch
indiskutablen Prozesses. Israel und mehr als dreißig demokratische
Staaten haben sich davon distanziert. Der Internationale Gerichtshof in
Den Haag ist nicht befugt, sich mit Themen zu befassen, die eine
politische Auseinandersetzung zwischen Israel und den Palästinensern
darstellen.
Erwartungsgemäß und aufgrund der einseitigen
Eingabe der UN-Vollversammlung, die beim Gerichtshof eingereicht wurde,
ignoriert das Gutachten völlig den Kern des Problems und den Grund für
die Errichtung des Zaunes: der palästinensische Terror. Ohne Terror gäbe
es keinen Zaun.
Dieser menschenverachtende Terror forderte in
den letzten drei ein halb Jahren knapp 1.000 Tote, Zehntausende
Verletzte, Hinterbliebene, Witwen und Waisen bei mehr als 20.000
Anschlägen.
Angesichts einer solchen verbrecherischen
Kampagne würde sich jeder andere Staat genauso verhalten.
Seit Errichtung des Zaunes ist die Zahl der
Opfer drastisch zurückgegangen. Der Zaun hat sich als Erfolg erwiesen.
Er ist eine temporäre gewaltlose Sicherheitsmaßnahme, die Leben rettet.
Solange es Terror gibt, wird Israel weiterhin
seine Bürger schützen müssen. Das ist Israels rechtmäßige und ethische
Pflicht.
Israel ist fortwährend darum bemüht, ein
angemessenes Gleichgewicht zwischen dem notwendigen Schutz vor dem
Terrorismus und der Verteidigung seiner Bürger einerseits und den
humanitären Bedürfnissen der Palästinenser andererseits zu finden. So
wird Israel gemäß den Urteilen des Obersten Gerichtshofs in Jerusalem
weiterhin vorgehen. Dies ist die einzige Instanz, die befugt ist,
darüber zu urteilen. Die Involvierung des Obersten Gerichtshofs in
Israel beweist, sofern überhaupt ein Beweis erforderlich war, dass kein
Anlass zur Einmischung von außen besteht.
Der einzige Weg, die Streitpunkte zwischen
Israel und den Palästinensern, auch hinsichtlich des Zauns, zu lösen,
sind direkte Verhandlungen zwischen den beiden Seiten. So wurde es in
allen relevanten Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates und der Road Map
festgelegt.
Unverzichtbare Voraussetzung für solche
Verhandlungen ist das Ende des palästinensischen Terrors. Der Schlüssel
zur Lösung liegt nicht in Den Haag oder in Manhattan, sondern in
Ramallah und Gaza, denn von dort geht der Terror aus.
Israel ruft die palästinensische Führung dazu
auf, den Terror zu stoppen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Israel fordert die internationale
Gemeinschaft auf, die palästinensischen Versuche zu unterbinden, sich
weiterhin durch überflüssige Agitationen in internationalen Foren ihrer
Verpflichtungen zu entziehen. Stattdessen sollte sich die
palästinensische Führung darauf konzentrieren, den Terror ernsthaft zu
bekämpfen.
Jerusalem, den 9. Juli 2004 (16.30
Uhr)
AFP - EU
sieht sich durch IGH-Entscheidung zu Sperranlage bestätigt
Brüssel (AFP) - Die EU fühlt sich durch
die Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zum Bau der
israelische Sperranlage an der Grenze zum Westjordanland in ihrer Kritik
bestätigt. Das Gutachten des Gerichts bestätige die Haltung der EU,
sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag in Brüssel. Die Entscheidung
aus Den Haag müsse aber noch im Detail analysiert werden, schränkte der
Sprecher ein.
Siehe auch:
AP - EU kritisiert israelische Sperranlage
ZUR
ERINNERUNG (DIE EU NOCH IM FRÜHJAHR)...
AP - EU
gegen IGH-Anhörung über israelischen Grenzwall
Brüssel (AP) Die Europäische Union hat
sich gegen die Einschaltung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) im
Streit um den israelischen Grenzzaun ausgesprochen. Dies geht aus einem
Brief der amtierenden irischen EU-Ratspräsidentschaft an das Gericht
hervor, wie am Montag aus diplomatischen Kreisen in Brüssel verlautete.
Die EU kritisierte zwar die Grenzanlage, sei aber zugleich der Ansicht,
die Auseinandersetzung könne juristisch nicht gelöst werden.
Die EU
erkenne das Recht Israels an, sich gegen Terrorismus zu schützen, hiess
es aus den Brüsseler Kreisen weiter. Kritisch sehe die EU aber, dass der
Schutzwall zum Teil auf palästinensischem Gebiet verlaufe. Der
aussenpolitische EU-Vertreter Javier Solana bekräftigte am Montag, die
Grenzanlage «ist kein Beitrag zum Frieden». EU-Aussenkommissar Chris
Patten ergänzte, unter den 15 Mitgliedstaaten gebe es in dieser Frage
keine Differenzen.
Die Anhörung vor dem Gerichtshof in Den Haag
beginnt am 23. Februar. Die UN-Generalversammlung hatte den IGH um eine
Stellungnahme zu der Sperranlage gebeten. Der palästinensische Präsident
Jassir Arafat warb am Montag für Unterstützung. Israel verstosse mit dem
Bau des Walls gegen internationales Recht. Israel argumentiert, der 750
Kilometer lange Wall, bestehend aus Zäunen und Mauern, sei zum Schutz
vor Selbstmordanschlägen notwendig.
Solana traf am Montag in Brüssel
mit den Verfassern des Genfer Friedensplanes zusammen, dem früheren
israelischen Justizminister Jossi Beilin und seinem Palästinensischen
Verhandlungspartner Jasser Abed Rabbo. Solana sagte, die EU unterstütze
die Initiative vom Dezember.
JTA E.U. tries to straddle the fence in
presenting affidavit to The Hague By Philip
Carmel
PARIS, Feb. 8 (JTA) - It's always been clear that the
European Union is no supporter of Israel's security fence. But
E.U. leaders are drawing the line at what they see as the United
Nations' politicization of the International Court of
Justice. On Feb. 2, the European Union joined more than 40
countries in sending an affidavit to the court on behalf of the bloc's
15 members and 10 candidate countries. Details of affidavits to the
court officially are kept under wraps in advance of the Feb. 23
hearing on the fence, but E.U. spokesmen have made plain that they
consider it "inappropriate" for the U.N. General Assembly to have sent
the issue to the court. The E.U. move follows similar positions taken
by leading members of the bloc - most notably Britain, France and
Germany - who also sent their own submissions to the court in The
Hague. >>
"Am 8. Dezember 2003 entschied die
Generalversammlung der Vereinten Nationen in einer Sondersitzung, den
Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag um ein Rechtsgutachten über
"die rechtlichen Konsequenzen des Baus einer Mauer in den besetzten
palästinensischen Gebieten" zu ersuchen. Indem die Generalversammlung und
der IGH das Wort "Mauer" benutzen, obwohl sich die Barriere aus
unterschiedlich gebauten Segmenten zusammensetzt, haben sie keine neutrale
Sprache gewählt. Auch der Ausdruck "besetzte palästinensische Gebiete" ist
eher ein politischer als ein rechtlicher. Diese Terminologie ist nicht die
der UN-Resolutionen 242 und 338 des Sicherheitsrates, die sich auf die
Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern beziehen.
Das Ersuchen der Generalversammlung ist nicht nur
in ihrem Sprachgebrauch eindeutig: Die 20 Abschnitte, aus denen der Antrag
besteht, erklären keinesfalls die Umstände, unter denen die "Mauer" gebaut
wird: die andauernden Terrorangriffe gegen Israelis. Die IGH-Akte, in der
die UN 88 Dokumente an Den Haag übergeben hat, erwähnt die Terrorangriffe
nicht einmal am Rande. Vielleicht wird der IGH das 130 Seiten starke
israelische Dokument veröffentlichen, in dem die israelische Regierung
darlegt, warum sie das Recht des IGH, über die Barriere zu beraten, nicht
anerkennt. All dies wird im Schatten des gestrigen Selbstmordanschlages in
Jerusalem stattfinden.
Die israelische Stellungnahme ist juristischer Art und bezieht sich nicht nur auf die Gründe für den Zaunbau - über 900 israelische Opfer in mehr als drei Jahren Terrorangriffe. Nach der Anklage wurde die Generalversammlung der UN einberufen, um speziell über den Zaun zu diskutieren. So wurde der Sicherheitsrat als unfähig dahingestellt, seine "zentrale Verantwortung" wahrzunehmen, nämlich Frieden und Sicherheit zu garantieren, wegen der Meinungsverschiedenheiten seiner ständigen Mitglieder. Bezüglich des Zauns entschied der Sicherheitsrat, die "road map" als Plan für die Lösung des israelisch-palästinensischen Konfliktes zu übernehmen. Auf jeden Fall hat der Sicherheitsrat nie in Erwägung gezogen, den IGH vor der Debatte in der Generalversammlung um ein Rechtsgutachten zu bitten.
Wenn dieses Argument abgelehnt wird - was als
sicher gelten kann - wird der IGH immer noch entscheiden müssen, ob er in
diesem Fall überhaupt zuständig ist. Der IGH hat die Möglichkeit, das
Ersuchen der Generalversammlung nach einem Rechtsgutachten zurückzuweisen.
Denn eigentlich werden solche Gutachten nur in rechtlichen Angelegenheiten
gefordert. Israel könnte überzeugend argumentieren, dass der Zaun eher ein
politisch-rechtliches Thema als ein rein rechtliches ist.
Wenn der IGH urteilt, dass der Zaun im Grunde ein
Rechtsstreit ist, wird er diesen Präzedenzfall in seinen eigenen Anhörungen
behandeln müssen, wobei solche Fälle nur mit voller Zustimmung beider
Parteien diskutiert werden können. Israel erkennt das Recht des IGH, im
Konflikt mit den Palästinensern zu verhandeln, nicht an. Alle Abkommen, die
Israel und die Palästinenser in der Vergangenheit unterzeichnet haben,
nennen Verhandlungen als Mittel zur Lösung des Konflikts. Den IGH erwähnen
sie darin nicht.
Anders als ein Urteilsspruch ist ein
Rechtsgutachten des IGH nicht bindend. Es liegt an der Generalversammlung,
darüber zu entscheiden, was mit dem Rechtsgutachten geschehen soll. Das
heißt: Die Stellungnahme des IGH wird Zweifels ohne Einfluss darauf nehmen,
ob er in Zukunft als bedeutende juristische Stimme oder als Forum für
politisch beeinflusste Entscheidungen betrachtet
wird. Insgesamt sind die Richter des IGH international bekannte Juristen,
die eine jahrelange Berufserfahrung in ihren jeweiligen Herkunftsländern
vorweisen können und sich selbst als Rechtsexperten betrachten. Während
eines Gesprächs, das ich letzten Sommer mit einem dieser Richter hatte,
wurde mir klar, dass sie sich selbst als unabhängig von dem Land betrachten,
das sie nach Den Haag entsandte. Diese Selbstwahrnehmung wird in den
kommenden Tagen einer Feuerprobe ausgesetzt werden." (Ha'aretz, 23.02.04)